Wir beraten und vertreten Sie mit langjähriger Erfahrung in folgenden Rechtsgebieten
- Allgemeines Vertragsrecht, wie zum Beispiel
- Kaufrecht,
- Versicherungsrecht,
- Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten,
- Forderungsbeitreibung beziehungsweise -abwehr,
- Regulierung von Verkehrsunfällen und
- sonstigen vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüchen
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Familien- und Erbrecht
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.
Darüber hinaus vertreten wir Sie auch in Bußgeld- und Strafsachen (zum Beispiel Verkehrs- und Führerscheinangelegenheiten) mit Ausnahme von Schwerkriminalität.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten betreuen wir Sie vor allen Deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.