Wir beraten und vertreten Sie mit langjähriger Erfahrung in folgenden Rechtsgebieten

  • Allgemeines Vertragsrecht, wie zum Beispiel
    • Kaufrecht,
    • Versicherungsrecht,
    • Miet- und Wohnungseigentumsangelegenheiten,
    • Forderungsbeitreibung beziehungsweise -abwehr,
    • Regulierung von Verkehrsunfällen und
    • sonstigen vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüchen
  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

Darüber hinaus vertreten wir Sie auch in Bußgeld- und Strafsachen (zum Beispiel Verkehrs- und Führerscheinangelegenheiten) mit Ausnahme von Schwerkriminalität.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten betreuen wir Sie vor allen Deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.